Ex-Audi-Chef gesteht Schuld im Dieselgate-Prozess - Xinhua | German.news.cn

Ex-Audi-Chef gesteht Schuld im Dieselgate-Prozess

2023-05-18 10:00:16| German.news.cn
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BERLIN, 17. Mai (Xinhua) -- Der frühere Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler hat sich am Dienstag in seinem Prozess in München der Betrugsvorwürfe schuldig bekannt. Damit akzeptierte er im Dieselabgasskandal des Automobilherstellers seine Rolle beim Betrug durch Unterlassung.

Stadler räumte ein, dass er die Möglichkeit hatte, einzugreifen, dies aber nicht getan hat. "Ich sehe für mich ein, dass es ein Mehr an erforderlicher Sorgfalt bedurft hätte", hieß es in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung vor dem Landgericht München.

Stadler ist das erste Vorstandsmitglied des Audi-Mutterkonzerns Volkswagen, das sich vor Gericht des Betrugs durch Unterlassung im Dieselskandal schuldig bekennt. Dieser hatte 2015 international für Aufsehen gesorgt und hat den größten deutschen Autobauer bereits mehr als 30 Milliarden Euro an Schadenersatzforderungen gekostet.

Mit unzulässigen sogenannten "Abschalteinrichtungen" hielten die Autos die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße ein. Weltweit waren mehr als zehn Millionen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat und Mercedes betroffen.

Stadler hatte jahrelang seine Unschuld beteuert und war davon zunächst auch in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess nicht abgerückt. Die Wende erfolgte Ende März, als das Gericht klarstellte, dass dem Manager ohne Geständnis eine Haftstrafe drohen würde.

Aufgrund eines von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts vorgelegten Plädoyers wird die Strafe nun voraussichtlich zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss Stadler eine Strafe in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlen.

Zuvor hatten bereits der frühere Leiter der Motorenentwicklung bei Audi, Wolfgang Hatz, sowie zwei seiner leitenden Ingenieure gestanden, die Installation der verbotenen Steuerungssoftware veranlasst zu haben. Der Prozess könnte nach Angaben lokaler Medien demnach im Juni abgeschlossen werden.

Ein Ende der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist jedoch noch nicht in Sicht. Erst im März hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Ansprüche in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz vereinfacht. Das Gericht fällte das wegweisende Urteil, laut dem Betroffene auch ohne nachgewiesenen Vorsatz Anspruch auf Schadensersatz haben.

Vor diesem Hintergrund steht der Bundesgerichtshof (BGH) vor der Entscheidung über drei weitere Schadensersatzklagen, die bundesweit als Grundsatzurteile gelten. Bislang galt für das Gericht die Voraussetzung "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung", was sich nach dem EuGH-Urteil ändern könnte.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

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