Verfassungsschutz darf AfD als extremistischen "Verdachtsfall" beobachten: Oberverwaltungsgericht - Xinhua | German.news.cn

Verfassungsschutz darf AfD als extremistischen "Verdachtsfall" beobachten: Oberverwaltungsgericht

2024-05-15 09:57:52| German.news.cn
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BERLIN, 14. Mai (Xinhua) -- Der deutsche Verfassungsschutz darf die rechte Partei Alternative für Deutschland (AfD) als extremistischen "Verdachtsfall" beobachten, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Montag.

Das Gericht wies eine Revision der Partei zurück und bestätigte ein früheres Urteil aus dem Jahr 2022. Es bestehe der "begründete Verdacht", dass zumindest ein erheblicher Teil der AfD-Mitglieder deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund "nur einen rechtlich abgewerteten Status" zuerkennen wolle, befand das Gericht.

Die AfD hat bereits angekündigt, den Rechtsstreit vor die nächsthöhere Instanz zu tragen. "Dass der Senat die Revision nicht zugelassen hat, obwohl wir tagelang über komplexe Rechtsfragen debattiert haben, ist nicht nachvollziehbar", sagte Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, in einer Stellungnahme.

Die Rechtspartei ist seit Monaten zweitstärkste Kraft in den Umfragen, doch der Rückhalt bei den Wählern schwindet. Im Vergleich zum Jahresbeginn hat die AfD sechs Prozentpunkte verloren und liegt derzeit bei 17 Prozent, wie eine Insa-Umfrage zur Europawahl ergab.

In den drei ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg, in denen in diesem Jahr Landtagswahlen stattfinden, liegt die AfD nach den jüngsten Umfragen mit Werten um die 30 Prozent weiterhin ganz vorn.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)